Werden Sie Mitglied
Zur Umsetzung unserer Vision sind wir über jede Unterstützung dankbar. Damit
leisten auch Sie einen Beitrag, die Welt für alle wieder in Verbundenheit erfahrbar
werden zu lassen.
Mitglied im Verein können alle volljährigen und juristische Personen werden, wenn
sie die Satzung des Lichtkinder e.V. anerkennen.
Die Mitgliedschaft wird durch einen Aufnahmeantrag erworben.
Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats
wiedersprechen.
Der Lichtkinder e.V. hat Vollmitglieder und Fördermitglieder.
Wenn Sie mehr Informationen wünschen wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns.
Vollmitglieder
Vollmitglieder des Vereins unterstützen den Verein aktiv, zahlen einen momentanen Beitrag in Höhe von 60,00 € und unterliegen den Rechten und Pflichten eines Vereinsmitgliedes gem. § 4 der Satzung.
Fördermitglied
Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die
die Bedingungen zum Erwerb einer Mitgliedschaft nach § 4 der Satzung erfüllen.
Fördermitglieder des Vereins unterstützen den Verein durch Zuwendungen in Form
von unentgeltlicher Tätigkeit, Sachmitteln, Dienstleistungen oder Geld. Sie leisten
einen individuell mit dem Vorstand des Vereins vereinbarten Beitrag für den Verein
und unterliegen den Rechten und Pflichten eines Vereinsmitgliedes gem. § 4 der
Satzung.
Fördernde Mitglieder entrichten einen Mindestjahresbeitrag in Höhe von 20,00 €.
Dieser kann in Geldform oder als Sachleistung erbracht werden.
Informationen zu den Mitgliedsanträgen finden Sie hier: